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Heizkostenzuschuss

Die NÖ Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2011/2012 in Höhe von 130 Euro zu gewähren.
Dieser Heizkostenzuschuss kann beim zuständigen Gemeindeamt am Hauptwohnsitz der Betroffenen (in Langenlois = Bürgerservicestelle) beantragt und geprüft werden. Die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der NÖ Landesregierung.
Den Heizkostenzuschuss sollen erhalten:

  • BezieherInnen einer Mindestpension nach § 293 ASVG (AusgleichszulagenbezieherInnen)
  • BezieherInnen einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend gemeldet sind und deren Arbeitlosengeld - Notstandshilfe den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt
  • BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld oder des NÖ Kinder-betreuungszuschusses, deren Familieneinkommen den Ausgleichs-zulagenrichtsatz nicht übersteigt.
  • Zu beachten ist, dass Anträge bis spätestens 30. April 2012 bei der Gemeinde gestellt werden können.

Ab 1. Jänner 2012 gelten folgende neuen Einkommensgrenzen (brutto) für die Gewährung es NÖ Heizkostenzuschusses:

Alleinstehende 814,82 Euro
Ehepaare und Lebensgemeinschaften 1.221,68 Euro
zuzüglich für jedes Kind 125,72 Euro
für jeden weiteren Erwachsenen im Haushalt 406,86 Euro


Auch Langenlois zeigt soziale Kompetenz und wird als eine von vier Gemeinden im Kremser Bezirk aus dem Gemeindebudget einen Heizkostenzuschuss auszahlen, falls er beantragt wird.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 15. Dezember 2011 dafür einstimmig pro Antragsteller 100 Euro beschlossen.

Das Formular für den NÖ Heizkostenzuschuss 2011/2012 kann man hier downloaden:


STADTGEMEINDE LANGENLOIS
Rathausstraße 2
3550 Langenlois
Telefon: +43 (0)2734 2101
Fax: +43 (0)2734 2101 DW 39
E-mail: stadtgemeinde(at)langenlois.gv.at
Homepage: www.langenlois.gv.at

Parteienverkehr:
Montag bis Freitag von 7.30 bis 12 Uhr
sowie
Dienstag von 13 bis 18.30 Uhr

Bürgerservicestelle:
Montag, Mittwoch, Donnerstag von 7 bis 16 Uhr
Dienstag von 7 Uhr bis 18.30 Uhr
Freitag von 7 bis 12 Uhr

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