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Bestattung

Bestattung

Die Städtische Bestattung Langenlois ist wie folgt zu erreichen:

Montag, Mittwoch, Donnerstag, in der Zeit von 7 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 16 Uhr, Dienstag, von 7 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 18 Uhr 30 bzw. Freitag von 7 Uhr bis 12 Uhr unter der Telefonnummer 2101-26.

Freitag ab 12 Uhr, Samstag, Sonntag bis Montag 7 Uhr und Montag, Mittwoch, Donnerstag ab 16 Uhr bis 07 Uhr sowie Dienstag ab 18 Uhr 30 bis 7 Uhr übernimmt die Verständigung der in Bereitschaft stehenden Bestattung, die Bezirksstelle des Roten Kreuzes Langenlois.
Das Rote Kreuz Langenlois ist unter der Telefonnummer 77144 zu erreichen.

Geben Sie folgendes an:

  • Name des/der Verstorbenen,
  • genaue Adresse des Sterbeortes,
  • Telefonnummer unter der Sie zu erreichen sind und
  • welcher Arzt den Tod festgestellt hat.


Die Bezirksstelle des Roten Kreuzes Langenlois, welche rund um die Uhr besetzt ist, wird unverzüglich den diensthabenden Bestatter verständigen, welcher Sie sobald als möglich zurückrufen wird.
Die Überführung wird ehestmöglich von der Bestattung in einem Sanitätssarg erfolgen.
Sie können jedoch, wenn Sie vom Abholpersonal zurückgerufen werden und von Ihnen Entscheidungen getroffen werden dürfen, einen bestimmten Auftrag betreffend des mitzunehmenden Sarges abgeben. In diesen Fällen erfolgt die Überführung so, wie Sie bestimmt haben.
Über alle anderen Fälle (Sterbefall ereignet sich in einem Krankenhaus), bzw. über weitere Schritte, welche zu erledigen sind, informiert Sie während der Amtsstunden der Geschäftsführer der Städtischen Bestattung Langenlois, Gerhard Kittenberger.
Es ist notwendig, als Auftraggeber eines Bestattungsfalles, persönlich bei der Aufnahmekanzlei des zuständigen Bestatters zu erscheinen.

Die Städtische Bestattung Langenlois hat die Aufnahmekanzlei im Stadtamt Langenlois, 1. Stock, Zimmer 15.

Dokumente für die Beurkundung eines Sterbefalles:

  • Geburtsurkunde (Geburts- und Taufschein für vor dem Jahr 1939 Geborene)
  • Heiratsurkunde (wenn Ehe bereits aufgelöst: zusätzlich Sterbeurkunde vom Ehepartner bzw. Scheidungsurkunde)
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Meldezettel

Im Jahr 2011 wurden 87 Bestattungsfälle durchgeführt.

Richtiges Verhalten bei Haussterbefall

Informieren Sie bei einem Hausterbefall den Gemeindearzt, bzw. den behandelnden Arzt, an einem Wochenende den diensthabenden Arzt.
In dringenden Fällen oder des öffentlichen Interesses kann der Abtransport der Leiche vom Sterbeort auch dann vorgenommen werden, wenn die Todesfeststellung druch eine zur selbständigen Berufsausübung berechtigten Arzt (z.B. Notarzt) vorgenommen wurde.
Sobald der Arzt den Tod festgestellt hat, verständigen Sie die zuständige Bestattung.
Für die Großgemeinde Langenlois, ist die Städtische Bestattung Langenlois zuständig.


STADTGEMEINDE LANGENLOIS
Rathausstraße 2
3550 Langenlois
Telefon: +43 (0)2734 2101
Fax: +43 (0)2734 2101 DW 39
E-mail: stadtgemeinde(at)langenlois.gv.at
Homepage: www.langenlois.gv.at

Parteienverkehr:
Montag bis Freitag von 7.30 bis 12 Uhr
sowie
Dienstag von 13 bis 18.30 Uhr

Bürgerservicestelle:
Montag, Mittwoch, Donnerstag von 7 bis 16 Uhr
Dienstag von 7 Uhr bis 18.30 Uhr
Freitag von 7 bis 12 Uhr

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