Inhalt:

Ein guter Boden
erleichtert Amtswege

Wer Bürger sagt, muss auch Service sagen. Dies ist zumindest eines der wichtigsten Prinzipien der Stadtgemeinde Langenlois. Verbesserungen zu diesem Thema bietet die Downloadfunktion für amtliche Formulare wie Meldezettel, Reisepassantrag, Förderungsformulare und vieles mehr.

Damit können Sie jederzeit Ihre Unterlagen ganz entspannt zu Hause ausfüllen und sich anschließend auf einen kurzen Amtsweg einstellen.

 

Meldewesen


Informationen bei einer Geburt


Informationen für eine Namensänderung


Information für eine Wohnsitzänderung


Richtiges Verhalten bei einem Haussterbefall


Für Betriebe


Für "Häuslbauer"


Richtlinien Solar- und Photovoltaikförderung

Arbeiten auf und neben der Gemeindestraße

Bewilligung für Arbeiten gemäß § 90 Straßenverkehrsordung 1960 (StVO)
Wenn durch Arbeiten (z.B. Bauarbeiten) auf oder neben der Straße der Straßenverkehr beeinträchtigt wird, ist dafür eine Bewilligung gemäß § 90 Straßenverkehrsordnung 1960 notwendig.
Beispiele für solche Bauarbeiten können sein: Grabungen für Hausanschlüsse, Aufstellung von Gerüsten oder Containern etc.
Für Besorgung, Aufstellung und Entfernung der notwendigen Verkehrszeichen (z.B. Geschwindigkeitsbeschränkungen, Halte- und Parkverbote oder Verkehrseinrichtungen (z.B. Umleitungen, Randbalken) ist die Bewilligungsinhaberin oder der Bewilligungsinhaber selbst verantwortlich.Bei betroffenen Landes- oder Bundesstraßen ist um Bewilligung bei der Bezirkshauptmannschaft Krems anzusuchen.
http://www.noel.gv.at/Verkehr-Technik/Bewilligungen-Foerderungen/Arbeiten-auf-und-neben-der-Strasse.html


Sie wollen Ihren neuen Hund anmelden?


Für Veranstaltungen

Beachten Sie bitte das neue NÖ Veranstaltungsgesetz, das ab 1. Jänner 2007 in Kraft ist.



Tourismus

Aufruf an alle Zimmervermieter:

Mit beiliegendem Berichtsbogen können Sie rasch und einfach die gesetzlich vorgeschriebenen monatlichen Ankünfte und Nächtigungen der Stadtgemeinde Langenlois zeitgerecht melden!


Musikschulförderung




STADTGEMEINDE LANGENLOIS
Rathausstraße 2
3550 Langenlois
Telefon: +43 (0)2734 2101
Fax: +43 (0)2734 2101 DW 39
E-mail: stadtgemeinde(at)langenlois.gv.at
Homepage: www.langenlois.gv.at

Parteienverkehr:
Montag bis Freitag von 7.30 bis 12 Uhr
sowie
Dienstag von 13 bis 18.30 Uhr

Bürgerservicestelle:
Montag, Mittwoch, Donnerstag von 7 bis 16 Uhr
Dienstag von 7 Uhr bis 18.30 Uhr
Freitag von 7 bis 12 Uhr

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